Psychotherapeutische Praxis für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene & Familien
Einzel- und Gruppentherapie im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie 

Behandlungskosten

Die Behandlung erfolgt in der Regel nach Überweisung durch den Hausarzt oder Kinderarzt, ist aber generell auch ohne Überweisung möglich. Ich habe eine Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung als approbierter Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut und darf PatientInnen bis zum 21. Lebensjahr behandeln. In der Regel werden die Behandlungskosten für psychotherapeutische Leistungen mit den Krankenkassen und Privatversicherungen abgerechnet.


Gesetzlich Versicherte 
Die Behandlungskosten trägt bei gesetzlich Versicherten die gesetzliche Krankenversicherung (nach Beantragung). Vor der Therapie können Probatorische Sitzungen durchgeführt werden. Doch was sind eigentlich "Probatorische Sitzungen"? Damit sind die ersten Begegnungen mit mir als Therapeuten gemeint, deren Kosten von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. In dieser Zeit soll festgestellt werden, ob und welche Behandlung notwendig ist. Dabei lernen Therapeut und Patient einander kennen. Ein Antrag auf Therapie kann gestellt werden, wenn eine behandlungsbedürftige Störung bzw. Krankheit festgestellt wird, die durch Verhaltenstherapie beseitigt oder günstig beeinflusst werden kann. Wenn erforderlich besteht die Möglichkeit die Behandlung zu verlängern. Für jeden Bewilligungsschritt ist dann ein Antrag im Gutachtenverfahren zu stellen. Zumeist reichen jedoch Kurzzeittherapien aus, welche ich in der Regel durchführe. Vor jeder Behandlung wird ein Behandlungsvertrag mit Ihnen und mir als Behandler geschlossen, welcher die Rahmenbedingungen einer Behandlung beinhaltet. Dazu gehört auch die Regelung bezüglich vereinbarter und nicht in Anspruch genommener Behandlungstermine.


Privatpatientinnen und -patienten
Privatpatientinnen und -patienten erhalten, wie auch sonst üblich, eine Rechnung auf der Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte/Psychotherapeuten. Privatversicherte Personen sollten sich möglichst frühzeitig bei ihrer Versicherung über die Voraussetzungen für die Bezahlung einer ambulanten Psychotherapie erkundigen und entsprechende Formulare anfordern. Vor jeder Behandlung wird ein Behandlungsvertrag mit Ihnen und mir als Behandler geschlossen, welcher die Rahmenbedingungen einer Behandlung beinhaltet. Dazu gehört auch die Regelung bezüglich vereinbarter und nicht in Anspruch genommener Behandlungstermine. 

Alle weiteren Fragen zur Kostenübernahme durch die Kasse oder Versicherung und zur Beantragung der Therapie kläre ich gern persönlich mit Ihnen.

Vielen Dank für ihr Interesse!

 
 
 
 
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